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Allgemeines         

1. 
Die «Musikschule Oberemmental in Langnau» vermittelt der Bevölkerung von Langnau und Umgebung eine sorgfältige musikalische Ausbildung. Die Musikschule Oberemmental ist eine vom Kanton Bern anerkannte Musikschule.

Schulleitung         

2. 

Die Musikschule wird durch den Musikschulleiter geführt. Er entscheidet über Aufnahme der Schüler*innen, berät Eltern und Schüler*innen bei der Instrumentenwahl und nimmt deren Zuteilung zur Musiklehrperson vor. Er übt zusammen mit der Musikschulkommission die Aufsicht über den Unterricht aus.

Sekretariat           

3. 
Für administrative Belange ist das Sekretariat zuständig.

Fächer                

4 .
Das vollständige Fächerangebot finden Sie unter www.musikschule-oe.ch.

Zweitfach            

5.
Unterricht auf einem zweiten Instrument ist möglich, wenn Qualität, Engagement und Arbeitshaltung auf dem Erstinstrument stimmen. Bei spezieller Begabung kann nach individueller Abklärung ein Gesuch für die Subventionierung eines Zweitinstrumentes oder eines erweiterten Unterrichts (Lektion über 40 Min. wöchentlich) gestellt werden. Für beide Fälle ist ein begründetes Gesuch der Schüler*innen an den Gemeinderat der Wohnsitzgemeinde einzureichen.

Einschreibung      

6.
Der Instrumentalunterricht wird in der Regel in Einzellektionen von 40 Minuten Dauer erteilt.

7.
Im Einverständnis mit der Lehrperson ist auch 14-tägiger Unterricht möglich (pro Semester 9 Lektionen).

8.
Ebenfalls ist es möglich, den Unterricht in Gruppen zu besuchen.

Schuljahr             

9. 
Das Schuljahr dauert vom 1. August bis 31. Juli des folgenden Jahres. Es ist in ein Herbstsemester (August bis Januar) und ein Frühlingssemester (Februar bis Juli) unterteilt.

Eintritt                

10.
Der Anmeldetermin ist der 1. Juni für den Unterrichtsbeginn im August resp. 1. Dezember für den Unterrichtsbeginn im Februar. Die Anmeldung erfolgt über das Online-Anmeldeformular auf der Website oder in schriftlicher Form mit dem Anmeldeformular.

Austritt               

11.
Der Austritt auf Ende Semester erfolgt bis spätestens am 1. Juni resp. 1. Dezember mit dem offiziellen Abmeldeformular und rechtsgültiger Unterschrift. Wer sich nicht abmeldet, gilt für das nächste Semester als angemeldet. Ein Austritt während des Semesters ist nur in besonderen Fällen möglich (Abreise, schwere Erkrankungen, höhere Gewalt) und muss durch die Musikschulkommission genehmigt werden.

Ausschluss          

12.
Schüler*innen die ihren Pflichten nicht nachkommen oder deren Schulgeld nicht fristgerecht bezahlt wird, werden vom Unterricht ausgeschlossen.

Ferien                 

13.
Die Ferien richten sich nach dem Ferienplan der Sekundar- und Realschule 7. – 9. Klasse in Langnau.

Schulgeld            

14.
Das im Schulgeldverzeichnis fixierte Schulgeld wird bei Semesterbeginn erhoben. Die Anmeldung der Schüler*innen zum Unterricht verpflichtet zur Entrichtung des Schulgeldes für die Dauer eines Semesters.

Schulgeldermässigung           

15.
Auf Gesuch hin, kann für Kinder und Jugendliche eine Schulgeldermässigung beantragt werden, abhängig vom steuerbarem Einkommen beider Eltern, resp. dem effektiven Haushalteinkommen.Bei Gruppenunterricht ab 6 Personen sowie bei Schnupperunterricht und Zweitfach besteht kein Anspruch auf Schulgeldermässigung. Sobald die Angaben von der Steuerverwaltung überprüft worden sind, wird die Ermässigung auf der nächsten Semesterrechnung wirksam. Es besteht kein Anspruch auf rückwirkende Vergütungen. Die Schulgeldermässigung wird durch ihre Einwohnergemeinde an die Musikschule Oberemmental vergütet.

Familienrabatt      

16.
2. Kind 10%, 3. Kind 20%, 4. Kind 30%, 5. Kind und weitere 40%. Bei Gruppenunterricht ab 6 Personen sowie bei Schnupperunterricht besteht kein Anspruch auf Familienrabatt.

Schulgeld Rückerstattungen          

17.
Zu Schulgeldabzug berechtigt mit entsprechendem   Gesuch:

- Krankheit, Unfall oder nicht vorhersehbarer Wegzug von der zweiten Woche an

- Militärdienst, ausgenommen Kadervorkurs und Sonderkur

- Unvorhergesehene Umstände (Todesfall)

Gesuche :
Begründete Gesuche müssen im Semester, in welchem der Ausfall beginnt, schriftlich eingereicht werden. Bei Krankheit oder Unfall muss dem Gesuch ein Arztzeugnis, bei Militärdienst der Marschbefehl oder eine Bescheinigung des militärischen Vorgesetzten beigelegt werden. Zu spät eingereichte Gesuche können nicht berücksichtigt werden. Keine Abzüge werden gewährt bei: Auswärtiger Weiterbildung, Vorbereitung auf Maturität oder andere Prüfungen, Landeinsatz, Praktikum.

Lehrpersonen       

18.
Die Lehrperson erteilt die Stunden regelmässig und in der vereinbarten Dauer. Ist eine Lehrperson während längerer Zeit abwesend, so sorgt die Schulleitung für eine Stellvertretung.

Absenzen            

19.
Sind Schüler*innen am Besuch des Unterrichts verhindert, so ist dies spätestens am Vortag der Lehrperson mitzuteilen. Die Lehrperson ist nicht verpflichtet, Stunden nachzuholen, die von Schüler*innen versäumt worden sind. Durch Feiertage (z.B. Auffahrt, Pfingstmontag) bedingte Ausfälle sind nachholpflichtig, wenn damit weniger als 36 Lektionen pro Schuljahr von der Lehrkraft erteilt worden sind.

20.
Lektionen, die wegen Absenz der Lehrperson ausfallen, werden nachgeholt oder rückerstattet.

Eltern                 

21.
Die Eltern sind gebeten auf tägliches, sorgfältiges Üben zu achten. Sie sind eingeladen, gelegentlich dem Unterricht beizuwohnen.

Lehrmittel            

22.
Die Anschaffung der im Unterricht benötigten Musikalien ist Sache der Schüler*innen.

Musizierstunden            

23. 
Um den Schüler*innen Gelegenheit zu bieten, sich im Vorspiel zu üben, wird jährlich mindestens eine Musizierstunde veranstaltet. Die Teilnahme aller Schüler*innen der entsprechenden Lehrperson ist erwünscht.

Nähe und Distanz  

24.
Als Musikschule Oberemmental setzen wir alles daran, grenzüberschreitendes Verhalten und sexuelle Belästigung zu verhindern. Entsprechende Verhaltensregeln sind Bestandteil der Arbeitsverträge mit den Lehrpersonen. Zudem wird die Thematik gegebenenfalls an Lehrerkonferenzen und an Elterngesprächen aufgegriffen. Schüler*innen sollen sich im Musikunterricht aufreizender Haltung und Kleidung enthalten. Entsprechende Hinweise von Lehrpersonen sind zu befolgen. Für Fragen steht die Schulleitung zur Verfügung. Bei Beschwerden oder auffälligen Verhaltensweisen sind Lehrpersonen,Schüler*innen wie Eltern verpflichtet, die Schulleitung umgehend zu orientieren.

Schlussbestimmungen          

25.
Diese Schulordnung kann jederzeit durch den Vorstand des Vereins Musikschule Oberemmental mit einfachem Beschluss geändert werden.

Der Präsident: sig. Hans Ulrich Gerber

Langnau im März 2021

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